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Hoher Energiestandard wird europaweit Pflicht |
Wegweisende Entscheidung in der EU
Ab 2020 müssen Neubauten in der Europäischen Union so gebaut werden, dass sie ebenso viel Energie erzeugen wie sie verbrauchen. Eine entsprechende Richtlinie hat das europäische Parlament Ende Mai 2010 verabschiedet. Davon sind Privathäuser, Hotels, Restaurants oder Büros betroffen. Im öffentlichen Sektor sollen die strengen Vorschriften schon ab 2018 gelten.
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Um den Klimawandel nachhaltig zu bekämpfen, will die EU bis 2020 die Treibhausgase um 20 Prozent senken. Zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hat das Europä-ische Parlament Ende Mai 2010 die novellierte Richtlinie zur Gesamtenergieffizienz verabschiedet. Alle Gebäude, die nach 2018 gebaut werden, sollen dabei ihre eigene Energie produzieren, z.B. mittels Solaranlagen oder Wärmepumpen. Die Richtlinie definiert ein Nullenergiehaus als Gebäude, „in dem der jährliche Primärenergieverbrauch aufgrund der sehr hohen Energieeffizienz des Gebäudes die Energieerzeugung vor Ort aus erneuerbaren Energien nicht übersteigt“. Für Neubauten der öffentlichen Hand gelten die Richtlinien bereits ab 2018. Die EU schätzt, dass damit der Energieverbrauch in der gesamten EU bis 2020 um fünf bis sechs Prozent und die CO2-Emissionen um bis zu fünf Prozent reduziert werden kann.
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